Praxis

Herzlich Willkommen in der Kieferorthopädischen Praxis Dr. Natascha Bauer.

Sie erhalten auf den folgenden Seiten einen ersten Eindruck von unserem Team und den Räumlichkeiten sowie Informationen zu unseren Behandlungsmethoden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Mit Ihren Fragen, Wünschen und Anregungen wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. Wir verstehen uns als Ihre Partner rund um Ihre Zahngesundheit und freuen uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.

WORAN MUSS ICH DENKEN?

Erstberatungstermin:
Krankenversicherungskarte sowie bereits vorhandene Röntgenaufnahmen und die Überweisung Ihres behandelnden Zahnarztes.

Kontrolltermin:
Krankenversicherungskarte und Zahnspange

Bitte nehmen Sie die von Ihrem Zahnarzt empfohlenen Vorsorgetermine wahr!
Der Besuch beim Kieferorthopäden ersetzt diese Termine nicht.

Informationen:

Die Behandlung bei gesetzlich Krankenversicherten:

Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie muss Patienten seit 2002 nach sogenannten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) einstufen. Die KIG in fünf Schweregraden soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

Von den fünf Schweregraden betrifft dies die Grade 3 bis 5. Die Behandlungskosten dafür werden auch weiter von der GKV übernommen. Und zwar nach der geltenden gesetzlichen Regelung des Sozialgesetzbuches. Die Kosten müssen aus dem bei der Kasse einzureichenden Heil- und Kostenplan (den erstellt der behandelnde Arzt) hervorgehen und werden – bei Bewilligung – für das erste Kind zu 80 Prozent und für das zweite zu 90 Prozent übernommen. Die Eigenleistung von 20 bzw. 10 Prozent erstattet die GKV nur nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Bei Abbruch – seitens des Patienten oder des Arztes – erfolgt keine Rückerstattung. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind vom Patienten selbst zu tragen.

Die Behandlung bei Privatversicherten:

Eine kieferorthopädische Behandlung gehört bei der privaten Krankenversicherung (PKV) je nach Vertrag zum Leistungsumfang. Individuell unterscheiden sich Umfang und Höhe der Kostenübernahme. Vor der Behandlung sollten sie deshalb mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang erstattet wird. Dafür erhalten Sie von uns nach der Erstellung der diagnostischen Unterlagen einen detaillierten Heil- und Kostenplan zum Einreichen bei Ihrer PKV.

Erwachsenenbehandlung bei gesetzlich versicherten Patienten:

Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kieferorthopädie gehört bei Versicherten, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
Das heißt: Behandlung, Diagnose und Planung – selbst bei medizinischer Indikation – zahlt der Patient selbst.
Einzige Ausnahme: Patienten, deren schwere Kieferanomalien in kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationsbehandlung therapiert werden müssen.

 

Termine:

Erstberatungstermine finden in unserer Praxis in der Regel vormittags statt, damit wir uns ausreichend Zeit zur Bewertung Ihrer Zähne, Beratung zur Situation und ggf. Zeit zum Anfertigung diagnostischer Unterlagen für die Krankenkassen haben.

Die Kontrolltermine im Falle einer Behandlung finden dann in regelmäßigen Abständen nachmittags statt.